FAQ - Häufig gestellte Fragen

Muss ich bei der Beladung oder Abholung der Ladung anwesend sein?

Nein, das ist nicht notwendig.
Wir übernehmen die Beladung selbstständig und sorgen für eine fachgerechte Sicherung.

Bei Fahrzeugen: Der Fahrzeugschlüssel kann uns auf drei einfachen Wegen übergeben werden:
1. Beim Nachbarn abgeben – wir holen ihn dort zuverlässig ab.
2. Per Post zusenden – sicher verpackt an unsere Firmenadresse.
3. Im wasserdichten Beutel im Tankdeckel hinterlegen – eine bewährte und einfache Methode.

Auch wenn das Fahrzeug oder der Anhänger keinen TÜV hat oder nicht zugelassen ist, ist das kein Problem.

 



Was sollte ich vor dem Transport vorbereiten?


Damit der Transport reibungslos abläuft, bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:

-> Wertgegenstände bitte vorab aus dem Fahrzeug entfernen.
-> Der Fahrzeugschein sollte sich im Fahrzeug befinden – idealerweise gut sichtbar oder im Handschuhfach.
-> Bei Fahrzeugen, die abgeschleppt werden müssen, wäre es hilfreich, wenn die passende Abschleppöse vorhanden ist (meist im Kofferraum).

Wir kümmern uns anschließend um den gesamten Ablauf – Sie müssen nichts weiter tun.

 



Was passiert, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit ist?

Auch nicht fahrbereite Fahrzeuge oder Anhänger sind kein Problem.
Durch eine Seilwinde und Radroller können wir Fahrzeuge sicher verladen und transportieren – unabhängig davon, ob sie rollen, lenken oder starten können.

Wichtig:

Bitte stellen Sie sicher, dass das Fahrzeug bei der Abholung frei zugänglich ist. Ist das Fahrzeug vorne oder hinten zugeparkt, können wir keine sichere und beschädigungsfreie Verladung gewährleisten. Wir benötigen ausreichend Platz, um unser Fahrzeug sicher zu positionieren. 

 



Wie läuft die Übergabe am Zielort ab?

Die Lieferung erfolgt direkt an den angegebenen Zielort.
Vor Ort wird das Fahrzeug sorgfältig abgeladen, und es erfolgt eine dokumentierte Übergabe inklusive Schadensprotokoll.
Sollten Sie nicht bei der Lieferung mit anwesend sein, informieren wir Sie per WhatsApp, sobald das Fahrzeug angekommen ist.

 



Sind die Transporte versichert?

Ja. Jeder Transport ist automatisch durch unsere Transportversicherung abgesichert.
Ihre Ladung ist somit während der gesamten Verladung und Fahrt vollumfänglich geschützt.

 



Können auch tiefergelegte Sportwagen transportiert werden?

Ja – durch unseren besonders flachen Auffahrwinkel von nur 6° können selbst sehr tiefe Fahrzeuge ohne Aufsetzen verladen werden.


 


Wie läuft die Buchung ab?

1. Anfrage senden – per Kontaktformular, WhatsApp, Telefon oder E-Mail
2. Angebot erhalten und Termin mit uns abstimmen
3. Abholung & Transport durch uns
4. Lieferung & Übergabe mit Protokoll

Einfach, transparent und stressfrei – Sie müssen sich um nichts kümmern.

 



Welche Gegenstände dürfen im Fahrzeug bleiben?

Aus Sicherheits- und Versicherungsgründen sollten keine privaten Gegenstände oder losen Teile im Fahrzeug verbleiben.
Ausgenommen sind Fahrzeugpapiere und Zubehör, das fest verstaut ist.

 



Wann kann ein Transport erfolgen?

Unsere Transporte sind flexibel planbar – auch kurzfristig, an Wochenenden sowie an Sonn- und Feiertagen.
Wir stimmen die Termine individuell ab und informieren Sie frühzeitig über Abhol- und Lieferzeiten.

 



Wie kann ich bezahlen?

Nach Abschluss des Transports erhalten Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
Die Zahlung erfolgt entweder bequem per Überweisung auf das angegebene Konto oder Sie zahlen direkt bei Lieferung in bar oder per Direktüberweisung.

 



Wie kann ich den Transport verfolgen?

Sie erhalten von uns nach Abholung immer eine Live-Sendungsverfolgung per WhatsApp. Darüber hinaus informieren wir Sie eine Stunde vor der Abholung, sowie Lieferung.
So wissen Sie jederzeit, wo sich Ihre Ladung befindet.

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Datenschutz

Hinweis auf Betroffenenrechte: Nach Art. 15 DSGVO besteht ein Anspruch auf kostenlose Auskunft darüber, ob personenbezogene Daten der eigenen Person verarbeitet werden und wenn ja, um welche personenbezogenen Daten es sich hierbei handelt. Dabei kann grundsätzlich eine Kopie der Daten verlangt werden, sofern keine gesetzliche Ausnahme eingreift. In diesem Zusammenhang können auch Informationen über die konkreten Umstände und die voraussichtliche Dauer der Verarbeitung verlangt werden. Auf Basis der Kenntnis der Verarbeitung von eigenen Daten kommen die folgenden weiteren Betroffenenrechte in Betracht: • Sind die Daten unvollständig oder nicht korrekt, besteht ein Anspruch auf Berichtigung der Daten nach Art. 16 DSGVO. • Nach Art. 17 DSGVO besteht ein Anspruch auf Löschung der eigenen personenbezogenen Daten, wenn ein dort genannter Löschgrund vorliegt und keine Löschhindernisse wie z. B. Aufbewahrungspflichten bestehen. • Nach Art. 18 DSGVO kann in den dort genannten Fallgestaltungen die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten verlangt werden. • Erfolgt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aufgrund einer Einwilligung oder aufgrund eines Vertrags, kann nach Art. 20 DSGVO die Übertragung der eigenen personenbezogenen Daten zu einem anderen Anbieter verlangt werden. Statt der Übertragung kann auch die Zurverfügungstellung der eigenen Daten in einem gängigen Format verlangt werden. • Aus Gründen einer besonderen persönlichen Situation und einer daraus folgenden Unzumutbarkeit der Verarbeitung, kann nach Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen eine ansonsten rechtmäßige Verarbeitung eingelegt werden. Bis zur Entscheidung über den Widerspruch kann eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO verlangt werden. • Art. 22 DSGVO schützt Betroffene vor Entscheidungen im Einzelfall, die ausschließlich automatisiert einschließlich Profiling erfolgen.

 

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